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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen sämtlichen Verkaufs- und Werkleistungsverträgen der Fa. Reparatur Service Tina Tilde zugrunde. Sie gelten nur gegenüber - einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer gemäß § 14 BGB). - juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
  2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot, Auftragsbestätigung und Vertragsschluss

  1. Angebote der Firma Reparatur Service Tina Tilde erfolgen freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.
  2. Angaben in dem Angebot dazu gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben wie Geschwindigkeiten, Energieverbrauch, Reichweite oder Betriebskosten sind ca.-Werte mit Toleranzspannen und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
  3. An sämtlichen Angebotsunterlagen behält sich die Fa. Reparatur Service Tina Tilde bzw. das Lieferwerk Eigentums – und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  4. An mündliche und schriftliche Aufträge ist der Kunde vier Wochen gebunden. Ein Kaufvertrag kommt mangels anderweitiger Vereinbarung erst durch Absendung oder Übergabe einer Auftragsbestätigung der Firma Reparatur Service Tina Tilde oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden innerhalb vorgenannten Zeitraums zustande.
  5. Die Beschaffenheit von Liefergegenständen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sie wird nicht garantiert. Auf Einsatzoder Umgebungsbedinungen (z.B.: besondere Umwelt- oder Standortanforderungen), die von den Normbedingungen der Verkaufsunterlagen der Firma Reparatur Service Tina Tilde oder des Herstellers abweichen, hat der Kunde schriftlich hinzuweisen. Mangels eines solchen Hinweises sind die vorgenannten Normbedingungen maßgeblich.
  6. Konstruktions – und Formänderungen während der Lieferzeit bleiben vorbehalten, soweit der nach Vertrag zugrundeliegende Zweck nicht nachteilig beeinträchtigt wird.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Verkaufspreise gelten, soweit nicht abweichend vereinbart, ab Lager der Fa. Reparatur Service Tina Tilde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Verpackung. Die Transport – und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Sie wird Eigentum des Käufers.
  2. Beim Versendungskauf (§ 5 Abs 1) trägt die Fa. Reparatur Service Tina Tilde die Transportkosten ab Lager. Die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung wird dem Käufer in Rechnung gestellt. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
  3. Die Beauftragung von Reparatur – oder Servicearbeiten erfolgt auf Grundlage der bei Auftragserteilung jeweils gültigen Verrechnungssätze der Fa. Reparatur Service Tina Tilde gemäß Aushang, welche von dem Kunden auch bei der Fa. Reparatur Service Tina Tilde angefordert werden können.
  4. Die Preise sind freibleibend, soweit nicht schriftlich ein Festpreis vereinbart wurde.
  5. Zahlungen sind fällig sofort ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Bei Verträgen mit einem Lieferwert von mehr als 10.000 EUR sind wir jedoch berechtigt, eine Anzahlung iHv 50% des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen ab Rechnungsstellung.
  6. Die Zahlung kann – nach entsprechender Vereinbarung mit der Fa. Reparatur Service Tina Tilde – als SEPA-Lastschrift erfolgen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt gemäß Ausweis auf der Rechnung. Im Rahmen der SEPA-Vorschriften ist eine Pre-Notification (Information des Einreichers an den Zahlungspflichtigen über die anstehende Belastung) mit einer Frist von 14 Tagen Kalendertagen vor Fälligkeit dem Zahlungspflichtigen zuzustellen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass diese Pre-Notification auf 8 Tage verkürzt wird. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Fa. Reparatur Service Tina Tilde verursacht wurde.
  7. Die Annahme von Schecks und Wechseln kann nur nach Vereinbarung erfolgen. Der Kunde hat in diesem Fall die Kosten der Diskontierung und Einziehung zu tragen.
  8. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
  9. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 4 Lieferfrist und Lieferverzug

  1. Ist eine Lieferfrist vereinbart, beginnt deren Lauf mit Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Ablauf der Frist zur Auslieferung durch Übernahme oder zur Versendung im Lieferwerk oder bei der Fa. Reparatur Service Tina Tilde bereitsteht. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
  2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
  3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
  4. Wird nachträglich eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes vereinbart, so tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein.
  5. Die Rechte des Käufers gemäß § 8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lieferwerk, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder seitens der Firma Reparatur Service Tina Tilde noch andere Leistungen (z.B. Einweisung) zu erbringen sind. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  3. Eine Transportversicherung wird von der Firma Reparatur Service Tina Tilde nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden abgeschlossen; die Kosten einer solchen Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Schutzvorrichtungen werden nur mitgeliefert, soweit dies schriftlich vereinbart ist.
  4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
  5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft oder des Bereitstehens des Liefergegenstandes zur Abholung. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den Liefergegenständen vor. Im Falle einer Zahlungsvereinbarung im Scheck-Wechsel-Verfahren erstreckt sich der Vorbehalt auf die Einlösung des von der Firma Reparatur Service Tina Tilde akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei der Firma Reparatur Service Tina Tilde. Der Eigentumsvorbehalt besteht auch dann fort, wenn die Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Maschinenbruch, Wasser, Feuer und sonstige Schäden zu versichern. Er ist verpflichtet, den Abschluss vorgenannter Versicherungen auf Nachfrage nachzuweisen. Im Falle des fehlenden Nachweises ist die Fa. Reparatur Service Tina Tilde berechtigt, auf Kosten des Kunden vorgenannte Versicherungen für den Liefergegenstand abzuschließen. Etwaige Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Besteller rechtzeitig auf eigene Kosten durchzuführen soweit nicht anderweitig vereinbart.
  3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat die Fa. Reparatur Service Tina Tilde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Die Kosten der Beseitigung solcher Maßnahmen gehen zu Lasten des Bestellers.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die Fa. Reparatur Service Tina Tilde berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag; die Firma Reparatur Service Tina Tilde ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf die Fa. Reparatur Service Tina Tilde diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  5. Der Käufer ist zum Verkauf der Liefergegenstände nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Reparatur Service Tina Tildeberechtigt. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
    1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Fa. Reparatur Service Tina Tilde als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Firma Reparatur Service Tina Tilde Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an die Firma Reparatur Service Tina Tilde ab. Die Firma Reparatur Service Tina Tilde nimmt die Abtretung an. Die in Abs 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
    3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    4. Die Firma Reparatur Service Tina Tilde verpflichtet sich, ihr zustehende Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 Mängelansprüche

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem § 478, 479 BGB).
  2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt die Firma Reparatur Service Tina Tilde jedoch keine Haftung. Für Sachmängel, die durch:
    • Gewalteinwirkung,
    • nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch,
    • Reparaturen durch nicht von der Firma Reparatur Service Tina Tilde oder dem Herstellerwerk autorisiertem bzw. geschultem Personal,
    • Nichteinhaltung der vorgesehenen Serviceintervalle,
    • die Verwendung von Ölen und Betriebsmitteln mit ungeeigneten Spezifikationen und nicht von dem Herstellerwerk gelieferten Teilen
    verursacht worden sind, leistet die Firma Reparatur Service Tina Tilde keine Gewähr. Selbiges gilt für Schäden, die auf natürlichem Verschleiß beruhen. Als Verschleißteile gelten z.B.: Ketten, Ritzel, Reifen, Räder, Batterien, Bremsbeläge, und alle Teile, welche innerhalb der vorgeschriebenen Wartungsintervalle gewechselt werden müssen.
  3. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
  4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die Firma Reparatur Service Tina Tilde zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht der Firma Reparatur Service Tina Tilde, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern bleibt unberührt.
  5. Die Firma Reparatur Service Tina Tilde ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
  6. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
  7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer verlangen. Nicht übernommen werden ferner Mehraufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass die Liefergegenstände nach einem anderen Ort als den vertraglichen Empfangsort verbracht werden
  8. Ausgetauschte Teile werden Eigentum der Firma Reparatur Service Tina Tilde.
  9. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
  10. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Dabei ist die Frist zur Nacherfüllung so zu stellen, dass sie etwaige Bestell- und Lieferfristen für notwendige Ersatzteile für die Durchführung der Nachbesserung berücksichtigt.
  11. Bei einem nicht erheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Von einem nicht erheblichen Mangel im Sinne dieser Vorschrift ist widerlegbar auszugehen, wenn die Liefergegenstände noch für die zweckentsprechende Nutzung geeignet sind. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Minderungsrecht zu. Für die Ermittlung der Wertminderung findet § 441 Abs. 3 BGB Anwendung, wobei für die Wertminderung allein das Nutzungsinteresse des Bestellers maßgeblich ist.
  12. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus Abs 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem § 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 9 Schadenersatz

Tritt der Käufer aus Gründen, die er zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, steht der Firma Reparatur Service Tina Tilde ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Das gleiche gilt, wenn der Käufer die Erfüllung des Vertrages unberechtigt verweigert. In diesen Fällen beträgt der Schadenersatz pauschal 15 % des Nettokaufpreises. Der Käufer ist berechtigt, der Firma Reparatur Service Tina Tilde nachzuweisen, dass dieser kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Firma Reparatur Service Tina Tilde bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§ 10 Verjährung

  1. Analog zum § 438 Abs 1 Nr 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln zwei Jahre ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
  2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs 1 Nr 2 BGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs 1 Nr 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
  3. Für Nachlieferungen und Ersatzlieferungen im Rahmen der Gewährleistung läuft keine eigene Gewährleistungsfrist, es bleibt bei der Gewährleistungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand.
  4. Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewähr übernommen.
  5. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gem § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Anwendbares Recht

Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Reparatur Service Tina Tilde und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN Kaufrechts.

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Firma Reparatur Service Tina Tilde in Varel. Dies gilt nicht, soweit ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Die Firma Reparatur Service Tina Tilde ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
  2. Der Erfüllungsort für die von beiden Seiten zu erbringenden Leistungen ist Varel.

Reparatur Service Tina Tilde, Herrschaftliche Trift 8, 26624 Südbrookmerland - Stand: 03.01.2019

Hiermit kommen wir der EU-Verordnung (Nr. 524/2013) nach, auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) der Europäische Kommission zu verweisen.

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